Konversationen

Mit Boaventura de Sousa Santos und Samar Yazbek; Arjun Appadurai, Cemil Aydin und Rana Dasgupta, Keller Easterling, Bernd Kasparek und Kim Rygiel

Fr 24.3.2017
Foyer
17.30–21.30h
Eintritt frei
Mit Simultanübersetzung deutsch-englisch

17:30 – 18:30h
Boaventura de Sousa Santos und Samar Yazbek
Für wen gelten die Menschenrechte?
70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zeigt sich, dass nichts an diesen Rechten „universell“ ist. Woran liegt das? Wo liegen die Widersprüche zwischen der kriegsanfälligen Weltordnung und dem Schutz, den jeder Mensch angeblich genießt? Welche alternativen Modelle der Menschenwürde könnten eine hoffnungsvollere Perspektive bieten?

19 – 20h
Arjun Appadurai, Cemil Aydin und Rana Dasgupta
Sind Nationen die Totengräber des Kosmopolitismus?
Viele Nationen haben offensichtlich die Grenzen ihres multikulturellen Potenzials erreicht: Die Zeit scheint gekommen, sich von dem Überlegenheitsgefühl gegenüber den früheren Imperien zu verabschieden. Lassen sich im Rückblick auf diese Imperien Räume identifizieren, die mehr Vielfalt zuließen, als die Nationalstaaten von heute das tun? Könnten die alten Imperien die nötige Inspiration liefern, um einen Ausweg aus den politischen Sackgassen unserer Zeit zu finden?

20:30 – 21:30h
Keller Easterling, Bernd Kasparek und Kim Rygiel
Zonen der Ausnahme: Wo gelten welche Regeln (nicht)?
In den letzten Jahren sind immer mehr Sonderwirtschafts- und Sonderrechtszonen entstanden, in denen eigene Regeln gelten – „archipelagos of exceptions“, wie Keller Easterling sie nennt. Auf der einen Seite eine Unzahl „freier“ Räume, die Steuererleichterungen oder den Wegfall anderer Formen staatlicher Kontrolle gewähren, Gated Communities oder Luxuswohnanlagen; auf der anderen Seite Zonen, in denen das Recht auf Rechte aufgehoben ist, „black sites“, an denen Migrant*innen und Geflüchtete gegen ihren Willen festgehalten werden. Aber auch drittens autonome Zonen, Räume, die eine Verweigerungshaltung ermöglichen, und Schlupflöcher. Welche Verbindungen bestehen zwischen diesen Ausnahmezonen? Und an welcher Stelle kommen die „smarten Grenztechnologien“ von Nationalstaaten ins Spiel?